Gorleben per Gerichtsbeschluss stoppen: „Keine Fakten schaffen!“
Die Rechtshilfe Gorleben will den Weiterbau im geplanten Endlagers in Gorleben per Gerichtsbeschluss stoppen. Ein entsprechender Antrag ist vergangene Woche beim Verwaltungsgericht Lüneburg gestellt worden. Erst nachdem anhängigen Klagen gegen die Wiederaufnahme der Untersuchung im Salzstock entschieden seien, dürfe weiter erkundet werden. Das Bundesamt für Strahlenschutz hatte „Sofortvollzug“ angewiesen.
Auch in dieser Woche gab es für den Salzstock in Gorleben keine Ruhepause: Vorbohrungen im Bohrort 5.4, abschließende Sicherungsarbeiten im Bohrort 1.8, Fahrbahnbauarbeiten in der nördlichen Richtstrecke, Sanierung im Spannungsmesssystem im Erkundungshorizont 370 in Schacht 2, Ultraschallmessungen in Kurzbohrungen zur Erkundung von Kohlenwasserstoffvorkommen im Querschlag 1 West.
Mitnichten also ruhen die Arbeiten im Erkundungsbergwerk für ein Atommüll-Endlager. Das Bundesumweltministerium dokumentiert die fortschreitenden Arbeiten sogar ganz offen auf seiner Homepage. Umso verwunderlicher, dass man beim Verwaltungsgericht Lüneburg davon ausgeht, dass die Arbeiten ruhen.
In dem neuerlichen Antrag auf Einstellung der Arbeiten beruft sich die Rechtshilfe Gorleben auf eine gängige juristische Gepflogenheit, wonach bei beklagten Sofortvollzügen keine weiteren Sachzwänge geschaffen werden sollen. Nach Ansicht von Rechtsexperten ist diese Regelung aber nicht gesetzlich festgeschrieben.
Das Verwaltungsgericht Lüneburg solle die Arbeiten so lange unterbrechen, bis die anhängigen Klagen gegen die Wiederaufnahme der Untersuchung entschieden seien, erklärte der Verein Rechtshilfe Gorleben.
Das Niedersächsische Umweltministerium, das dem Landesamt für Bergbau übergeordnet ist, äußerte sich in der „Elbe Jeetzel Zeitung“: Im Salzstock würden keine Fakten geschaffen, die die Umwelt oder Nachbarverhältnisse beeinträchtigten. Insofern sieht sich das Ministerium an keine Vereinbarung gebunden.
Die Gorleben-Gegner dagegen warnen sehr wohl davor, dass mit der Weiterarbeit vollendete Tatsachen geschaffen würden.
Das Verwaltungsgericht hatte zuvor angedeutet, dass es möglicherweise erst im September über die Rechtmäßigkeit des angeordneten Sofortvollzugs entscheiden wird. Für das Hauptsache-Verfahren ist noch gar kein Verhandlungstermin in Sicht, ein Spruch könnte vielleicht 2012 erfolgen. Bis dahin könnten also erst einmal noch zahlreiche Bohrungen, Ultraschallmessungen und Co. im Salzstock stattfinden.
Quellen: ejz.de, dpa-ticker; 09.04.2011