Unsichere Atomanlagen: Bürger können für die Stilllegung klagen

Kein deutscher Meiler ist hinreichend vor Flugzeugabstürzen geschützt. Das belegt nun auch die Untersuchung der Reaktorsicherheitskomission. Und trotzdem werden die Kraftwerke weiter betrieben. Unmittelbare Konsequenzen werden nicht gezogen. Dagegen kann geklagt werden.

„Solange der Staat nichts unternimmt, dürfen die Atomkraftwerke weiter betrieben werden. Er muss aber etwas unternehmen“, meint Atomrechtsexperte Professor Joachim Wieland von der Hochschule Speyer. Seiner Meinung nach müssen die AKW-Betreiber nun aufgefordert werden, für eine höhere Sicherheit zu sorgen, so dass die Meiler vor Flugzeugabstürzen geschützt sind.

Wenn der Staat aus den Ergebnissen der Reaktorsicherheitskommission keine Konsequenzen ziehe, könnten Privatpersonen klagen, erklärt Wieland.

  • Denn es sei nun eindeutig nachweisbar, dass Leben durch die Möglichkeit des Absturzes eines großen Flugzeuges gefährdet sind!

Zugleich appeliert der Experte an die Länder: „Wird die Sicherheit nicht erhöht, haben sie auch das Recht, die Atomkraftwerke stillzulegen“. Durch das Atomgesetz gebe es bereits jetzt Möglichkeiten, AKW vom Netz zu nehmen. Dafür werde kein zusätzliches Gesetz benötigt. Denn das Abschalten der AKW sei auch trotz erteilter Betriebserlaubnis möglich, da diese nur unter Vorbehalt erteilt werde.

„Das liefert Munition für meine Klage“, frohlockt Andreas Meihsies, der gegen den Weiterbetrieb des AKW Krümmel vor Gericht gezogen ist. Seit Jahren bezweifelt der ehemalige niedersächsische Landtagsabgeordnete der Grünen, dass der Reaktor einen Flugzeugabsturz und insbesondere einen terroristischen Anschlag mit einem großen Passagierjet heil überstehen würde.

Noch 2009 hatte die schleswig-holsteinische Atomaufsicht den Antrag von Meihsies abgelehnt, Krümmel wegen fehlendem Schutz vor einem Flugzeugabsturz die Betriebsgenehmigung zu entziehen. In dem Bescheid heißt es, „der (terroristische) Flugzeugabsturz“ sei kein Störfall im Sinne der einschlägigen Vorschriften, weil er „nicht von der Anlage oder ihrem Betrieb“ ausgehe. Vielmehr, so argumentierte die Behörde, sei „ein zielgerichtetes Handeln von Terroristen … nicht mit wissenschaftlichen Mitteln erfassbar“. Zwar sei der Behörde ein solches Szenario „durchaus bekannt“, doch sei „ein absoluter Schutz letztlich nicht erreichbar“. Das gilt noch immer – nur wird ein solches „Restrisiko“ seit der Katastrophe im japanischen AKW Fukushima auch von der Bundesregierung komplett anders bewertet.

Zwischen- und Endlager gar nicht getestet

Völlig unbeachtet von „Stresstests“ bleiben bislang die Zwischenlager in Ahaus, Gorleben und Lubmin sowie die 13 Standortlager an den Atomkraftwerken. In den Hallen stehen mehr hochradioaktive Brennstäbe als in den Reaktoren. Das einzige Sicherheitskonzept, auf das sich die Betreiber berufen, ist der CASTOR-Behälter. Aus Grafenrheinfeld – einem der 13 Standorte einer Zwischenlagerhalle neben den AKWs – schrieb nun der Schweinfurter CSU-Landrat Harald Leitherer seine Bedenken an die Bundesregierung: Nach seiner Kenntnis halten die Castoren eine Hitze von 2000 Grad, die nach einem Unfall und folgendem Kerosinbrand entstehen können, nur wenige Minuten aus. Das Forschungszentrum Karlsruhe und der Castor-Hersteller GNS verweisen darauf, dass die Behälter unter anderem eine Hitze von 800 Grad eine halbe Stunde lang schadlos überstehen könnten. Außerdem sei ein Flugzeugabsturz durch einen Beschuss mit einem Flugkörper in Schallgeschwindigkeit simuliert worden. Das GNS-Fazit der Tests: „Der Behälter blieb weiterhin dicht.“ Allerdings hat sich die Simulation auf eine Militärmaschine bezogen. Es handele sich um eine „massive, wenn auch unterschätzte Gefährdung“ für die Bevölkerung, zumal die Gefahr bestehe, dass das Zwischenlager länger als die ursprünglich geplanten 35 Jahre betrieben wird.

Für Gorleben gab es – ohne Prüfung – eine pauschale Antwort: In einem Schreiben an den Lüchow-Dannenberger Landrat Jürgen Schulz erklärte das Bundesumweltministerium (BMU) sowohl das Zwischenlager als auch das Fasslager für schwach- und mittelaktiven Atommüll für sicher.

Der umweltpolitische Sprecher der Linksfraktion im Niedersächsischen Landtag, Kurt Herzog, zeigte sich entsetzt über diese Vorgehensweise: Es spreche schon für sich, dass jetzt nicht gleichzeitig auch das hohe Risikopotenzial von Zwischenlagern neu betrachtet worden sei. Herzog verweist auf die fehlenden Falltests an realen Castor-Behältern. Rechenmodelle als Sicherheitsgrundlage seien unakzeptabel. Insbesondere das Problem der hohen Brandlast durch die Castor-Abschirmungen selbst und das sich in der Halle stauende Kerosin würden absichtlich systematisch heruntergerechnet, hält er der Studie von 2003 vor.

„Es ist doch ein Unding, sich auf alte Gutachten zu berufen, die allesamt die Lager für sicher erklärten. Insbesondere die im Zwischenlager aufbewahrten 102 Castorbehälter wurden nie einem realen Crashtest unterzogen. Das gilt sowohl für Falltests als auch die Prüfung der der Unversehrtheit im Brandfall.“

Im Zwischenlager existiert keine Kerosinablaufrinne, wodurch die Branddauer erheblich steigen könne. Bei bestimmten Behältertypen wirken die außen liegenden Moderatorstäbe zur Strahlungsabschirmung als eine Art Brandbeschleuniger.

  • Alle diese Gefahrenquellen gehören auf den Prüfstand, transparent und mit neuer Risikobewertung. Das gilt auch für den völlig ungenügenden Katastrophenschutz. Der basiert nämlich bisher im Zweifelsfall auf dem Anrücken eines ABC-Zuges aus Karlsruhe.
  • Wir fordern die sofortige Stilllegung aller Atomanlagen!
  • Sämtliche Sicherheitsbewertungen müssen auf den Prüfstand – vom Castorbehälter bis zu den Kriterien für ein Endlager!

Quellen (Auszug): mainpost.de, heute.de, taz.de, ejz.de; 19.05.2011