Braunschweig: Verdacht auf fortgesetzte, massive Überschreitung der Grenzwerte
Wegen des Verdachts unerlaubter Freisetzung von Radioaktivität und fortgesetzter Grenzwertüberschreitungen hat ROBIN WOOD heute zusammen mit der örtlichen Bürgerinitiative Strahlenschutz (BISS) gegen die Nuklearbetriebe Eckert & Ziegler nuclitec GmbH und GE Healthcare GmbH & Co. KG sowie gegen das Staatliche Gewerbeaufsichtsamt Braunschweig als Überwachungsbehörde Strafanzeige gestellt. Es besteht der Verdacht, dass die Strahlenbelastung für die Menschen in der Umgebung der beiden Atomfirmen größer als zulässig ist.
Neben der Strafanzeige gegen den Nuklearbetrieb und die Aufsichtsbehörde wurde zudem gegen den vom Gewerbeaufsichtsamt mit der Umgebungsüberwachung beauftragten Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) Anzeige wegen falscher Testierung der Einhaltung der Grenzwerte und grober Fehler in den Jahresberichten erstattet.
ROBIN WOOD und die örtliche Bürgerinitiative „BISS“ haben nach eigenen Angaben Untersuchungen gemacht und sehen ihren Verdacht, dass die in unmittelbarer Umgebung (ca. 0,5 km-Radius) lebenden Menschen in einem Wohngebiete und Schulen mit über 1400 Schülern einer zu hohen Strahlenung ausgesetzt werden, begründet. Die zulässigen Grenzwerte für die betroffene Bevölkerung würden in der Realität sogar deutlich überschritten werden.
„Die Vielzahl von Unstimmigkeiten lässt sich nur sehr schwer mit mangelnder Sorgfalt erklären, zumal diese Praxis seit Jahren existiert. Daher haben wir den Eindruck gewonnen, dass es sich hier um Gefälligkeitsgutachten handelt“, so Udo Sorgatz von ROBIN WOOD in Braunschweig.
Durch die Genehmigungs- und Überwachungsbehörden der Atombetriebe seien falsche Strahlungswerte ermittelt worden, die mit der Wirklichkeit offensichtlich nicht übereinstimmen. Unter Berücksichtigung der Neutronendosen ergäbe sich eine Direktstrahlung am Zaun des gemeinsamen Firmengeländes von Eckert & Ziegler sowie GE Healthcare von 1,3 bis 1,5 Millisievert pro Jahr (mSv/a). Die zuständigen Behörden rechnen die Belastung herunter, indem unterstellt wird, dass sich Menschen lediglich maximal 2.000 Stunden am Zaun aufhalten. Damit darf die Strahlendosis am Zaun der Nuklearbetriebe faktisch 4,38 mSv/a erreichen.
- Am Zwischenlager Gorleben liegt der Grenzwert bei 0,3 mSv/a. Dieser Wert wird in Braunschweig dauerhaft um mehr als das Vierfache überschritten. Die Ausschöpfung des faktischen Grenzwertes von 4,38 mSv/a würde eine 14,6-fach höhere Strahlung als in Gorleben bedeuten.
Laut ROBIN WOOD weisen die Überwachungsberichte des NLWKN eine Vielzahl von offensichtlichen Fehlern auf, durch die systematisch zu niedrige Strahlenwerte ermittelt werden. So würde z.B. die besonders gefährliche Neutronenstrahlung nicht in die Gesamt-Direktstrahlungsdosis einbezogen.
„Die Fälle Eckert & Ziegler nuclitec und GE Healthcare zeigen einmal mehr, wie angebracht ein gesundes Misstrauen in Bezug auf Nuklearbetriebe und leider auch auf staatliche Überwachungsbehörden ist und wie groß die Diskrepanz zwischen den Aussagen in den Hochglanzprospekten und der Realität sein kann“, so Sorgatz.
Eckert & Ziegler nuclitec hat einen Bauantrag auf Erweiterung des Betriebsgeländes gestellt, dessen Genehmigung eine erhebliche Ausweitung der Atommüll-Bearbeitung an diesem Standort ermöglichen würde. Auf dem Gelände lagerte Ende 2010 Material mit mehr Radioaktivität als im Atommüll-Lager Asse.
Quelle (Auszug): PE Robin Wood, 09.12.2011