Hinterzimmer-Politik statt offenem Dialog – eine Zwischenbilanz zur Diskussion um das Standortauswahlgesetz
Am 24.04.2012 soll das „Spitzengespräch“ von Vertretern des Bundes und der Länder, von Regierung und Opposition zum Standortauswahlgesetz (besser bekannt als Endlagersuchgesetz) stattfinden. Für die Wolfenbütteler AtomAusstiegsGruppe – Initiative für eine nachhaltige Energiepolitik Grund genug, die bisherige Diskussion zu betrachten und zu bewerten. Die Bilanz: Die bisherige Vorgehensweise ist mehr als bedenklich!
Statt eines grundsätzlichen gesellschaftlichen Dialogs über den Umgang mit Atommüll führt die Politik einen Dialog mit sich selbst:
- Der bisherige Abstimmungsprozess zum Standortauswahlgesetz (Endlagerbestimmungsgesetz) findet ausschließlich zwischen Bund und Ländern und jetzt erweitert unter Einbeziehung der Vertreter der Parteien statt, die nach dem Fukushima-Desaster den Laufzeitgarantien zugestimmt haben.
- Eine Einbeziehung oder Anhörung der Initiativen und Umweltschutzverbände findet nicht statt.
- Das Wissen, dass sich in den Verbänden und Initiativen angesammelt hat, ist nicht gefragt.
- Statt nach sachbezogener Diskussion sollen Entscheidungen nach politische Opportunitäten getroffen werden.
Es findet kein grundsätzlicher Neuanfang der Diskussion über den Umgang mit Atommüll statt:
- Die bisherige Diskussion reduziert sich auf die Suche nach dem Standort für ein Endlager „vorrangig“ für hochradioaktiven Müll.
- Durch den Einschub des Wortes vorrangig „erfolgt“ eine Öffnung auch für jeglichen anderen Atommüll.
- Die Diskussion blendet darüber hinaus die Lösung der Probleme der gescheiterten Endlagerversuche in den Schachtanlagen Asse II und Morsleben aus.
- Der politisch motivierte Standort Konrad wird nicht infrage gestellt.
- Der ebenfalls ausschließlich politisch motivierte Standort Gorleben soll als Referenzstandort im „Rennen“ bleiben.
- Ein umfassender Neuanfang der Diskussion über einen möglichst risikominimierten Umgang mit Atommüll findet bisher nicht statt.
Die Politik entzieht sich der unmittelbaren Verantwortung für die Lösung der Atommüllfrage:
- Während die Teilschritte der unmittelbaren Standortbestimmung Bundesgesetzen vorbehalten sein soll, soll die Entscheidung, ob Alternativen zur Tiefenlagerung untersucht werden sollen, nicht gesellschaftlich oder politisch sondern allein vom geplanten Bundesinstitut getroffen werden .
- Aufgaben können in hohem Maße „Dritten“ übertragen und damit der unmittelbaren demokratischen Kontrolle entzogen werden.
- Dies gilt für die Möglichkeit „Dritte*“ als „Vorhabenträger“ und für die Durchführung von Versammlungen zu beauftragen.
* Die Einschränkung, dass als „Vorhabenträger“ nur Dritte infrage kommen, die sich in 100 prozentigen Bundesbesitz befinden, sagt lediglich etwas über Besitzverhältnisse – nicht über demokratische legitimierte Kontrollierbarkeit aus.
Randbemerkung: Der Bund als Betreiber ist für nachweisbare Folgen in vollem Umfang haftbar. Eine GmbH im Bundesbesitz haftet hingegen nur mit dem Gesellschaftsbesitz. Diese Frage wäre ggf. gesondert zu diskutieren.
Einflussmöglichkeiten für Bürgerinnen und Bürger werden nicht ausgebaut, sondern zurückgefahren
- Bei einem Standort, der durch Bundesgesetz festgelegt wurde, soll an die Stelle der Planfeststellung eine Genehmigung treten. Bürger hätten danach nur noch die Möglichkeit ihre Bedenken in (Verfassungs-) Gerichtsverfahren einzubringen. Die Möglichkeit, Bedenken in einem Planfeststellungsverfahren vorzubringen, würde entfallen.
- Die unmittelbare Bürgerbeteiligung soll durch Versammlungen erfolgen. Diese Bürgerversammlungen verfolgen das Ziel der Akzeptanzbeschaffung. Es ist per Gesetzesvorschlag vorgesehen, dass über den Grad der Akzeptanzerzielung zu berichten ist. Sowohl die Politik als auch des Bundesinstitut können sich der mit den Versammlungen verbundenen Verantwortung entziehen, denn sie können „Dritte“ mit der Durchführung der Versammlungen beauftragen.
- Eine förmliche Anhörung von Betroffenen ist nur in den Fällen vorgesehen, in denen diese Anhörung im Vorfeld von möglichen Enteignungen notwendig ist.
Beim geplanten Bundesinstitut für Endlagerung soll eine Aufgaben- und Machtzusammenballung erfolgen, die jeglichen Grundsätzen von Transparenz widerspricht:
Das geplante Bundesinstitut soll u. a. die folgenden Kompetenzen erhalten:
- wissenschaftliche Risikoabschätzung
- Genehmigungsbehörde
- Aufsichtsbehörde
- Zuständigkeit für die Bürgerbeteiligung.
Die Aufgaben können nicht ohne Objektivitätsverluste nebeneinander innerhalb einer Organisation ausgeübt werden, da interne Interessenkonflikte ebenso vorprogrammiert sind wie Manipulationsmöglichkeiten und die „Schere im eigenen Kopf“.
Die gegenwärtige Diskussion um das Standortauswahlgesetz ist verfassungsrechtlich mehr als bedenklich:
- Das Standortauswahlgesetz (Endlagerbestimmungsgesetz) sieht vor, dass die Ergebnisse der einzelnen Phasen durch förmliche Gesetzesbeschlüsse zu bestätigen sind. Bedingt durch die Dauer des Gesamtprozesses würden die Bundestage mehrerer Legislaturperioden davon betroffen sein. Der Bundestag dieser Legislaturperiode würde damit bestimmen, dass der Bundestag einer künftigen Legislaturperiode zu einem bestimmten Gesetz gezwungen würde. Das Grundgesetz sieht eine solche „Beauftragung folgender Parlamente“ nicht vor.
- Wer könnte ein Gesetz einklagen, wenn der Bundestag einer der folgenden Legislaturperioden beschließt, kein entsprechendes Gesetz nach dem Standortauswahlgesetz zu beschließen?
Endlagersuche soll Naturschutz aushebeln
Im Entwurf für das Standortauswahlgesetz (Endlagerbestimmungsgesetz) ist vorgesehen, dass die Endlagersuche aus „zwingenden Gründen des öffentlichen Interessen“ erfolgt. „Zwingenden öffentliches Interesse“ ist die Formulierung, die es ermöglicht, Schutzbestimmungen des Bundesnaturschutzgesetzes außer Kraft zu setzen
Offener Dialog funktioniert nicht von oben und nicht im Hinterzimmer!
Die Fehler, die zu den Problemen an den Standorten der gescheiterten Endlagerversuche geführt haben, sind u. a. deshalb entstanden, weil die Entscheidungsprozesse unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattgefunden haben. Diese Hinterzimmerpolitik wird aktuell fortgesetzt.
Aus den Fehlern der Vergangenheit lernen erfordert:
- Ein wirklicher Neubeginn muss deshalb einen grundsätzlich anderem Politikansatz folgen: Es muss ein offener Dialog mit den Menschen und mit den Verbänden und Initiativen darüber erfolgen, wie das Atommüllproblem möglichst risikominimiert bewältigt werden kann. Erst daran kann sich die Suche nach einem geeigneten Standort anschließen. Die gegenwärtige Vorgehensweise wird diesem Anspruch in keiner Weise gerecht und kann daher nicht akzeptiert werden.
- Die Politik muss die Verantwortung für die Fehler der Vergangenheit übernehmen. Dazu gehört die Räumung des Atommülls aus den desaströs gescheiterten Endlagerprojekten ASSE II und Morsleben und die Aufgabe der ausschließlich politisch motivierten Endlager-Standorte Gorleben und KONRAD.
- Die Möglichkeiten der Bevölkerung, Risiken zu thematisieren müssen ausgebaut und rechtlich gestärkt werden.
- Alle Möglichkeiten, mehr Transparenz zu schaffen, müssen ausgebaut werden, dies gilt auch und insbesondere für die Zuteilung von Kompetenzen und Zuständigkeiten bei staatlichen und staatlich beauftragten Einrichtungen.
- Alle an der Endlagerung beteiligten Institutionen müssen der unmittelbaren demokratischen Kontrolle unterliegen.
contrAtom schließt sich diesen Forderungen an.
- Endlagersuchgesetz ist verfassungswidrig
20. April 2012 – Ein neues Rechtsgutachten von Greenpeace zeigt: Das von Bund und Ländern geplante Gesetz zur Standortsuche für ein Atomendlager ist nicht verfassungskonform. “Umweltminister Röttgen und die Ministerpräsidenten Kretschmann und McAllister singen in holder Eintracht das Lied der Bürgerbeteiligung, in Wahrheit planen sie die Entrechtung der Bürger bei der Endlagersuche”, sagt Tobias Riedl, Atomexperte bei Greenpeace.
- Gorleben: Bundesregierung setzt auf Zeit
23. März 2012 – Wahlkämpfe kann man mit dem Thema Atommüll-Endlagerung nicht gewinnen, vor allem aber nicht mit Gorleben. Die Bundesregierung will die Erkundungsarbeiten deshalb noch in diesem Jahr beenden und einen neuen Baustopp verhängen. Dann sollen bundesweit Alternativen gesucht und erforscht werden. Gorleben soll – falls nötig – dann wieder als Vergleich herhalten. Atomkraftgegner kritisieren dieses Vorgehen, denn es ist nur ein Spiel auf Zeit – um Gorleben am Ende durchzusetzen.
- Erklärung zur Bund-Länder-Arbeitsgruppe für ein Endlagersuch-Gesetz
29. Februar 2012 – Erklärung von Umweltorganisationen und Anti-Atom-Initiativen zur Bund-Länder-Arbeitsgruppe für ein Endlagersuch-Gesetz: Neustart bei Endlagersuche erfordert Ausschluss von Gorleben und gesellschaftlichen Dialog von Anfang an!
- Endlagersuche: Die Landkarte ist nur ohne Gorleben “weiss”!
11. November 2011 – Bundesumweltminster Norbert Röttgen und seine Landesminister wollen mit einer “weissen Landkarte” einen Neuanfang für das weitere Vorgehen bei der Suche nach einem Atommüllendlager. Atomkraftgegner fordern einen sofortigen Baustopp in Gorleben und die Absage des Castortransports. Kurzzeitig wurde heute mittag das Bergwerk blockiert.
Quelle & Dank an: Wolfenbütteler AtomAusstiegsGruppe – http://waagwf.wordpress.com; 22.04.2012