Emissionsspitzen aus Atomkraftwerk Gundremmingen: Schützen amtliche Grenzwerte Embryonen?

Während einer Revision mit Wechsel von hochradioaktiven Brennelementen werden durch das Öffnen des Reaktordruckbehälters erhöhte Mengen radioaktiver Substanzen vom Atomkraftwerk über den Kamin in die Umgebung abgegeben. Zu Beginn der diesjährigen Revision in Gundremmingen erreichte die Edelgaskonzentration im Maximum das 500-fache des Werts vor der Revision. Der IPPNW sieht Embryonen auch bei Strahlungswerten untnerhalb der Grenzwerte gefährdet.

Als Beleg für erhöhte radioaktive Emissionen liegen dem IPPNW amtliche Zahlen des Bayerischen Landesamtes für Umwelt vor. Auf der Grundlage des Umweltinformationsgesetzes war es nach jahrelanger Weigerung gelungen, endlich ungeschönte und nicht gemittelte Emissions-Halbstunden-Messwerte des Atomkraftwerks Gundremmingen übermittelt zu bekommen.

Seitdem werden die Landesbehörde, der Atomkraftwerksbetreiber und der Dillinger Landrat nicht müde zu betonen, dass alle Grenzwerte eingehalten worden und sogar „nur“ zu rund 13 bis 15 Prozent „ausgeschöpft“ worden seien. Das bestreitet die IPPNW nicht. Die Reaktionen gehen jedoch am Kern des Problems vorbei, denn:

  • Schützen diese Grenzwerte Schwangere mit ihren ungeborenen Kindern hinreichend? Emissionen unterhalb eines amtlichen Grenzwertes bedeuten nicht automatisch, dass für Menschen kein Gesundheitsrisiko bestünde. Behörden und Betreiber verweisen allgemein und gerne auf die Einhaltung der Grenzwerte. Es wird dabei der Eindruck vermittelt, dass diese Einhaltung – vermeintlich wissenschaftlich abgesichert – vor jeder Krankheitsgefahr schützen würde. Dem ist nicht so.

Zum Beispiel setzte die EU-Kommission nach dem SUPER-GAU von Fukushima die Grenzwerte für Nahrungsmittelimporte aus Japan deutlich nach oben. Diese Entscheidung war pragmatisch und nützlich für die Wirtschaft, aber nicht im Sinne unserer Gesundheit. Später korrigierte die EU diese Entscheidung dann wieder, u.a. weil die damit festgelegten Kontaminations-Grenzwerte sogar weniger streng als in Japan selbst waren. Bemerkenswert ist auch: In der Ukraine und in Weißrussland gilt mit 100 Becquerel Cäsium-137 pro Kilogramm ein wesentlich schärferer Grenzwert für Milchprodukte als in der EU mit grundsätzlich 370 Becquerel sowie mit 200 Becquerel für Japan-Importe in die EU. „Mit welchen wissenschaftlichen Grundlagen werden derartige Grenzwertunterschiede begründet?“ fragt der IPPNW.

  • Grenzwerte werden immer politisch an das „praktisch Machbare“ angepasst und schützen nicht unbedingt in erster Linie unsere Gesundheit.

Außerdem: Grenzwerte basieren auf Rechenmodellen, deren Voraussetzungen oft überprüft und neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen angepasst werden sollten. Generell gilt, dass es keine Grenze gibt, unterhalb der Radioaktivität keinen Schaden setzen könnte. Das ist seit Jahrzehnten allgemeine wissenschaftliche Lehrmeinung.

Während einer Schwangerschaft werden zum Schutz des Embryos Röntgenuntersuchung vermieden. Schwangere bzw. ihre ungeborenen Kinder werden aber beim Strahlenschutz um Atomkraftwerke wie erwachsene Menschen behandelt. Rechengrundlage dafür ist ein „Reference-Man“, ein gesunder und erwachsener Mitteleuropäer mit intaktem Immunsystem. Embryonen sind viel strahlenempfindlicher.

Ein Embryo reagiert auf jede Strahlungsspitze unmittelbar und „merkt“ sich jede einzelne Strahlungsexposition. Das „Strahlenkonto“ eines Embryos errechnet keine Mittelwerte. Nachdem das Gewebe eines Embryos einer Belastung ausgesetzt war, droht, dass durch jede weitere „Irritation“ des Kinder-Gewebes Krebs und Leukämie ausgelöst wird.

httpv://www.youtube.com/watch?v=2PiQTr0noL4

  • Radioaktive Emissionsspitze zu Revisions-Beginn des Atomkraftwerks Gundremmingen
    12. November 2011 – Das zwischen Ulm und Augsburg gelegene Atomkraftwerk Gundremmingen hat zu Beginn der Jahresrevision im September sehr viel mehr radioaktive Edelgase abgegeben als im vorherigen Leistungsbetrieb. Nach Angaben der atomkritischen Ärzteorganisation IPPNW lag die Emissions-Konzentration des Atomkraftwerks vor der Revision in der Größenordnung von drei Kilo-Becquerel pro Kubikmeter (kBq/m3).
  • Grenzwerte für Radioaktivität sind “kalkulierter Strahlentod”
    20. September 2011 – Die Strahlen-Grenzwerte für Lebensmittel in der EU und in Japan sind viel zu hoch angesetzt, sie bieten keinen ausreichenden Gesundheitsschutz. foodwatch und die Organisation Internationale Ärzte für die Verhütung des Atomkrieges/Ärzte in sozialer Verantwortung (IPPNW) fordern eine drastische Senkung der Grenzwerte. Mit einer Mailingaktion sollen zuständigen Politiker in Bundesregierung und EU-Kommission aufgefordert werden, die Grenzwerte drastisch zu senken!

Quelle (Auszug): ippnw.de; 20.11.2011