Mangelhafte AKW-Katastrophenschutzpläne in Niedersachsen

Umweltverbände und Anti-Atom-Initiativen rufen das Niedersächsische Innenministerium und die entsprechenden Landkreise auf, die Katastrophenschutzpläne für die Atomkraftwerke Grohnde und Emsland ins Internet zu stellen und die Auslegungs- und Einwendungsfrist wegen der Sommerferien bis zum 30. September 2012 zu verlängern. Zudem ist die Planung trotz besseren Wissens mangelhaft.

Evakuierungszone AKW Grohnde: Warnschilder im Weserbergland; Bild: dewezet.de

Evakuierungszone AKW Grohnde: Warnschilder im Weserbergland; Bild: dewezet.de

Die entsprechenden Unterlagen, die über die Katastrophenschutzpläne für einen Störfall mit radioaktiver Freisetzung in den niedersächsischen Atomkraftwerk Grohnde und Emsland informieren, sollen den Bürgerinnen und Bürgern online im Internet zur Verfügung gestellt werden, fordern Atomkraftgegner aus den betroffenen Regionen. Diese Transparenz sei für das Bundesamt für Strahlenschutz schon beim Planfeststellungsverfahren für das Endlager radioaktiver Abfälle Morsleben bewährte Praxis.

Zudem sei der Zeitraum für mögliche Stellungnahmen vom 18. Juli bis zum 17. August 2012 zu kurz, kritisiert Marita Wuttke von BUND-Landesverband Niedersachsen.

„Die Behörden wagen es in altbekannter Weise nur während der Sommerferien die Unterlagen auszulegen“, so Wuttke.

Die Auslegungs- und Einspruchsfrist muss bis zum 30.September 2012 verlängert werden, fordert die „Regionalkonferenz Grohnde-abschalten“.

Angelika Claußen, Vorsitzende der internationale Ärzte für die Verhütung des Atomkrieges, Ärzte in sozialer Verantwortung (IPPNW) kritisiert die eingeschlossenen Region, die der Katastrophenschutzplan berücksichtigt. Sie seien trotz besseren Wissens viel zu klein, nämlich nur für die Landkreise Hameln-Pyrmont, Holzminden, Schaumburg, Lippe, Hildesheim und die Region Hannover ausgearbeitet worden.

„Die neue Studie des Bundesamtes für Strahlenschutz vom April dieses Jahres ‚Analyse der Vorkehrungen für den anlagenexternen Notfallschutz für deutsche Kernkraftwerke basierend auf den Erfahrungen aus dem Unfall von Fukushima‘ zeigt, dass auch noch bis zu 170 km Entfernung radioaktive Kontaminierungen mit 20 Millisievert Bodenstrahlung pro Jahr eintreten können“, so Claußen. „Nach Maßgabe der Strahlenschutzrichtlinien bedeutet dies, dass bis zu einer Entfernung von 170 km vom AKW evakuiert werden muss. Daher müssen die entsprechenden Landkreise in Niedersachsen und in NRW mit in die Katastrophenschutzplanung einbezogen werden.“

Der Kritik schließt sich Udo Buchholz vom Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz an:

„Die Katastrophenschutzpläne für das AKW Emsland werden nicht auch in den Niederlanden ausgelegt, obwohl die niederländische Grenze nur 27 km entfernt liegt“.

Ab dem 23.7.2012 sollen die Pläne nur in Meppen im Landkreis Emsland, im Landkreis Grafschaft Bentheim und im nordrhein-westfälischen Landkreis Steinfurt ausgelegt werden. „Die Reaktorkatastrophe von Fukushima hat gezeigt, dass das Risiko real ist und die beste Katastrophenschutzmaßnahme die sofortige Stilllegung der Atomanlagen ist!“, so Buchholz.

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Quelle (Auszug): PE Regionalkonfernez Grohnde; 13.07.2012