Schacht Konrad: Polizei observierte und filmte Jubiläumsfeier
Ein rechtliches Nachspiel könnte jetzt die Jubiläumsveranstaltung der atomkritischen Arbeitsgemeinschaft Schacht KONRAD am vergangenen Wochenende haben. Die dreitägige Veranstaltung zum 25jährigen Bestehen der Organisation in Salzgitter-Bleckenstedt und rund um den Hof eines Vorstandsmitgliedes war von der Polizei aufdringlich observiert, fotografiert und gefilmt worden.
Selbst im Niedersächsischen Versammlungsgesetz sind Bildaufzeichnungen allerdings nur zur Abwehr „erhebliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit“ vorgesehen. Und davon konnte beim dörflich-familären Jubiläumswochenende nun wirklich nicht die Rede sein.
„Wir müssen davon ausgehen, dass es sich um eine widerrechtlichen Präventivmaß nahme zur Ausspähung und Einschüchterung der beteiligten Bevölkerung gehandelt hat“, erklärt Vorstandmitglied Ursula Schönberger.
Verfassungsbeschwerde gegen Versammlungsgesetz
Sobald es um Atomenergie geht, ist der Rechtsstaat ja sowieso schnell am Ende, aber wir sehen hier auch konkret eine kritische Entwicklung im Umgang mit dem Versammlungs recht erläutert Peter Dickel. Unterstützt von der Arbeitsgemeinschaft haben Dickel und sieben weitere Personen im Januar beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe Verfas sungsbeschwerde gegen das Niedersächsische Versammlungsgesetz eingelegt. Wir kritisieren, dass in Niedersachsen die verfassungsrechtlich privilegierte Versammlungsfreiheit auf ein einschüchterndes, polizeiliches Ordnungsrecht zurechtgestutzt werden soll.
- 25 Jahre Arbeitsgemeinschaft Schacht KONRAD e.V.
19. August 2012 – Seit 25 Jahren wird in der Region Braunschweig demonstriert, dass die gesellschaftliche Mehrheit gegen Atomenergie ist. Weil sich im Jahr nach Tschernobyl immer mehr Organisationen und Akteure von der Atomenergie distanziert hatten, gründeten Bürgerinitiativen aus Braunschweig, Salzgitter und Wolfenbüttel 1987 eine bis heute bundesweit einzigartigen Organisation: die Arbeitsgemeinschaft Schacht KONRAD e.V.
Quelle: AG Schacht Konrad, 30.08.2012