Schacht Konrad frühestens 2024 fertig – Einlagerungsgenehmigung für Abfall in Ahaus jedoch nur bis 2020!
Schwach- und mittelradioaktiver Atommüll aus dem Rückbau deutscher Atomkraftwerke wird bereits regelmäßig u.a. aus der Atommüllkonditionierungsanlage Duisburg per LKW nach Ahaus gefahren, um dort zwischengelagert zu werden. Was aber ist mit dem Müll geplant und wo soll der Müll nach einer Zwischenlagerung in Ahaus hin?
Geht es nach dem Willen der Atomindustrie, soll der Müll bis spätestens 2021 2020 in Ahaus lagern. Das heißt: Sind die Container, welche momentan eingelagert werden, bis 2021 2020 aus Ahaus nicht wieder entfernt, lagert der Müll dort illegal. Ein rechtsfreier Zustand droht, ähnlich wie bei den Jülich-Castoren.
Und der ist bereits jetzt nicht mehr auszuschließen: Denn nach der „Zwischen“lagerung in Ahaus, so lautet der Plan, soll der Müll in Schacht Konrad eingelagert werden. Dass Schacht Konrad genau wie die Asse oder Gorleben ungeeignet sind, steht für uns außer Frage. Jedoch beginnen bereits zwei Jahre nach den ersten Einlagerungen von schwach- und mittelradioaktiven Abfällen die ersten großen Probleme…
Hieß es zu Beginn der Einlagerungsgenehmigung noch, Schacht Konrad würde 2014 in Betrieb gehen, lief es später auf ein zaghaftes 2019 hinaus. Immer noch früh genug also, um den Müll aus Ahaus rauszubekommen.
Nun lässt aber der niedersächsische Umweltminister Birkner in der Salzgitter-Zeitung verkünden, dass Schacht Konrad erst 2024/25 in Betrieb gehen kann. Was mit dem Ahauser Atommüll passieren soll, der ja wie oben beschrieben bis 2021 2020 aus Ahaus raus muss, muss die Gesellschaft für Nuklearservice (GNS) als Betreiber des Zwischenlagers sowie die Atomaufsicht in NRW als Aufsichtsbehörde beantworten.
Die Atomkonzerne schaffen es somit nicht einmal, rechtzeitig ihre eigenen Minimal-Kriterien zur Entsorgung von Atommüll einzuhalten. Für das Zwischenlager Ahaus kann das nur eins bedeuten:
- Sofortiger Einlagerungsstopp von schwach- und mittelradioaktivem Abfall in Ahaus
- Keine Verlängerung der Einlagerungsgenehmigung!
- Klärung, was mit dem bereits eingelagerten Atommüll passieren soll!
- Sofortige Stilllegung aller Atomanlagen um weiteren Atommüll zu verhindern!
Wir lassen Ahaus nicht zum oberirdischen Endlager werden! Die Rot-Grüne Atomaufsicht in NRW sowie das Bundesamt für Strahlenschutz müssen sofort handeln! Wer nicht einmal weiß, wie er radioaktiv verstrahlte Putzlappen und Restabfälle aus dem Betrieb eines AKW sicher entsorgen kann, darf erst recht kein AKW betreiben!
Nachtrag: Aus der Anfrage (Drucksache 15/4278) der Fraktion „DIE LINKE“ in Landtag NRW vom 13.03.2012
Die Gültigkeit der Genehmigung der Bezirksregierung Münster vom 9. November 2009 endet ausweislich des Genehmigungsbescheides „10 Jahre nach dem Tag der ersten Einlagerung radioaktiver Stoffe zur Zwischenlagerung.“ Der 21. Juli 2010 war der Tag der ersten Einlagerung im Sinne der Befristung der Genehmigung; deren Gültigkeit endet deshalb mit Ablauf des 21. Juli 2020.
Vorsorge für die Gewährleistung einer genehmigten Zwischenlagerung der radioaktiven Abfälle in einem geeigneten Zwischenlager für den Fall, dass sich die Inbetriebnahme des Endlagers Konrad auch über das Jahr 2019 hinaus verschiebt, müssen die GNS und BZA als Inhaberinnen der oben erwähnten Genehmigung der Bezirksregierung Münster treffen. Im Übrigen weist die Genehmigung die Betreiberinnen auf notwendige Schritte vor ihrem Ablauf hin.
weitere Infos: kein-castor-nach-ahaus.de
Quelle: kein-castor-nach-ahaus.de, 12.09.2012