Abbruch der Rückholung soll erschwert werden – Asse-Betreiber kauft keine Grundstücke zwischen Ahlum und Dettum
Die „Lex Asse“ stand im Mittelpunkt der jüngsten Sitzung der Asse-2-Begleitgruppe. Mehrere Punkte dieser Gesetzesänderung im Paragrafen 57b des Atomgesetzes gilt es noch abzustimmen. Ziel dieser Arbeit ist es, die Rückholung des Atommülls aus dem maroden Asse-Bergwerk zu beschleunigen.
Sowohl das Bundesumweltministerium als auch die von der Begleitgruppe beauftragten Juristen haben weit fortgeschrittene Gesetzesvorschläge erarbeitet. Beide Entwürfe stellen die Rückholung als bevorzugte Stilllegungsvariante der Asse dar und dokumentieren eindrucksvoll den Willen der Abgeordneten des Niedersächsischen Landtages und der Bundestags-Fraktionen.
Hauptsächliche Unterschiede bestehen noch in der Frage des Abbruchs. Das Ministerium schlägt vor, über eine Liste von Beispielen Kriterien aufzustellen, die einen Abbruch der Rückholung in Gang setzen. „Die Asse-2-Begleitgruppe besteht jedoch auf einen im Gesetz verankerten Abwägungsprozess der Abbruchkriterien“, erklärte Landrat und Begleitgruppenvorsitzender Jörg Röhmann. Dies bedeutet: Derjenige, der die Rückholung abbrechen will, hat die Beweislast. Er muss transparent darlegen, dass der Abbruch und die damit verbundenen Defizite der Rückholung weniger Schaden oder Belastungen bringt als das Fortsetzen der Rückholung.
Beispielsweise könnte der Zutritt kontaminierter Lauge ins Bergwerk dermaßen zunehmen, dass es nicht mehr möglich wäre, Bergleute unter Tage arbeiten zu lassen. „Es muss aber eindeutig sein, dass alle technischen Möglichkeiten ausgeschöpft sind, bevor an den Abbruch gedacht werden kann“, betonte Heike Wiegel, Kreistagsvertreterin in der Begleitgruppe.
Den Umgang mit der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) diskutierte die Begleitgruppe ebenfalls. Das Gesetz schreibt vor, dass eine solche Prüfung vor einer Maßnahme stattfindet. „Im Fall der Asse ist es sinnvoll, während des Prozesses zu prüfen“, schlägt beispielsweise Ralf Krupp vor. Außerdem sei zu klären, welche Teile der Rückholung UVP-pflichtig seien.
Rund um die Schachtanlage an der Asse verlangte die Begleitgruppe zudem Aufklärung von den anwesenden Verantwortlichen des Bundesamtes für Strahlenschutzes (BfS) und der Asse GmbH. Gerüchte seien kursiert, nach denen die Betreiber im großen Stil Grundstücke – insbesondere zwischen Ahlum und Dettum – kauften. Die Vermutung läge nahe, es handele sich um Bauland für ein Zwischenlager. „Wir kaufen derzeit weder Grundstücke, noch planen wir konkrete Standorte“, entkräftete Dirk Laske vom BfS diese Gerüchte.
Wer sich zudem derzeit in der Nähe der Schachtanlage umsieht, wird verschiedene bauliche Änderungen bemerken. Beispielsweise wurde eine Straße, die zur Schachtanlage führt, aufwändig saniert. „Die Straße soll für LKWs nutzbar gemacht werden, damit diese Salz zur Asse transportieren können“, erklärte Jens Köhler, Geschäftsführer der Asse GmbH auf Nachfrage der Begleitgruppe. Ein installierter Sendemast in der Nähe des Schachts sei hingegen von der Bundespolizei errichtet worden und habe mit dem Betrieb der Asse nichts zu tun.
Bei 18,20 Metern befinde sich derzeit die Bohrung vor der Einlagerungskammer 7 berichtete Köhler außerdem. Die Arbeiten des Bohrtrupps wurden durch Bitumeneinfluss mehrmals verzögert. Jetzt ist der Prozess so weit fortgeschritten, dass nur noch sehr kurze Bohrschritte unternommen werden können. Nach jeder Kurzbohrung müssen die Mitarbeiter jetzt Messgeräte in das Bohrloch einführen und auswerten.
- weitere Informationen: http://www.asse-2-begleitgruppe.de
Quelle: asse-2-begleitgruppe.de, 21.09.2012