Keine Mogelpackung „Lex Asse“!

Das Anliegen der Rückholung des Atommülls aus der Asse droht durch eine überhastete Novelle des Atomgesetzes ins Gegenteil verkehrt zu werden: Wenn in Kürze das Atomgesetz geändert wird, um die Rückholung des Atommülls aus der Asse zu beschleunigen, muss darin die Rückholung des Atommülls als Ziel eindeutig festgeschrieben werden. Dies fordert der Asse II-Koordinationskreis, der Zusammenschluss von Bürgerinitiativen, Gruppen, Organisationen und Einzelpersonen, anlässlich der anstehenden Gesetzesberatungen.

Asse: Balast der Republik; Bild: publixviewing.de

Asse: Balast der Republik; Bild: publixviewing.de

Nur durch eine kontrollierte Rückholung des Atommülls kann sichergestellt werden, dass gegenwärtige und künftige Generationen vor Radionukliden geschützt werden, die ansonsten unweigerlich aus der Asse austreten und zu unbekannten Zeiten und an unbekannten Orten in Norddeutschland in die Biosphäre eintreten würden. Dies hat der Hydrogeologe Dr. habil. Ralf Krupp in seinem „Strömungs- und Transportmodell, Langzeitsicherheit Asse II“ dargestellt.

Dagegen soll die Rückholung laut gegenwärtigem Gesetzentwurf nur als „Vorzugsoption“ behandelt werden, was eine starke Abschwächung ist. Weiterhin werden darin Kriterien für einen Abbruch der Rückholung festgeschrieben. Folgendes Szenario befürchtet der Asse II-Koordinationskreis, wenn das Gesetz in der gegenwärtigen Form verabschiedet werden sollte:

  • Der Betreiber wird weiterhin ein unzulängliches Konzept für die Rückholung erstellen. Für dieses Konzept wird nach der Faktenerhebung errechnet werden, dass die Belastungen von Beschäftigten und Bevölkerung über den zulässigen Werten liegen.
  • Gleichzeitig wird man eine Prognose erstellen, nach der beim Verbleib des Atommülls in der Asse die Schutzziele weniger stark verfehlt werden.
  • Damit wird eine Situation geschaffen, in der der Betreiber der Asse nicht mehr nach weiteren Wegen suchen muss, um den Atommüll aus der Asse strahlenschutzkonform zu bergen, sondern sich darauf berufen kann, dass der Verbleib weniger schädlich sei als die Rückholung.
  • Man wird gemäß dem vorliegenden Gesetz die Rückholung für beendet erklären und die Asse fluten. Genau diese Flutung bereitet das Bundesamt für Strahlenschutz mit seiner Asse GmbH jetzt schon vor! Derzeit wird die Flutung als Notfallmaßnahme geplant und sie wird dann bereit stehen, um nach Abbruch der Rückholung durchgeführt zu werden1.

Eine Konsultierung der Region bezüglich dieser Novelle des Atomgesetzes findet unverständlicherweise erst kurz vor Toresschluss statt.

Unsere Forderung: Diese Gespräche müssen auch vom Umweltministerium ergebnisoffen geführt werden und dabei entstehende Änderungen dürfen nicht vom parlamentarischen Verwaltungsablauf verhindert werden. Die Bürgerinitiativen planen deshalb nach den Gesprächen mit dem federführenden Ministerium ein Gespräch mit Vertretern aller Fraktionen des Deutschen Bundestages, des eigentlichen Gesetzgebers. Bevor ein Ergebnis für einen Entwurf des Lex-Asse in das Bundeskabinett geht, müssen diese Konsultationen abgeschlossen sein.

Die Rückholung des Atommülls muss unbedingt unter Beachtung des Strahlenschutzes und der Bergsicherheit durchgeführt werden. Ein wahrscheinlich schlechter Zustand des Atommülls oder eine sich im Laufe der Zeit verschlechternde Standfestigkeit des Bergwerkes werden einen erhöhten Aufwand für die Rückholung zur Folge haben, sie können aber keinen Abbruch der Rückholung rechtfertigen. Der erhöhte Aufwand muss in der Planung und Durchführung der Rückholung einkalkuliert werden.

weitere Informationen:

httpv://www.youtube.com/watch?v=HbqTHHAH1iQ

Quelle: Presse-Erklärung des Asse II-Koordinationskreis zum Besuch von Umweltminister Altmaier in Wolfenbüttel; 23.11.2012