„Wer diesem Gesetz zustimmt, bekommt am Ende Gorleben“
Geologische Mängel von Gorleben werden im Endlagersuchgesetz ausgeblendet, meint Jochen Stay, Sprecher der Anti-Atom-Organisation .ausgestrahlt. Alles was gegen Gorleben spricht, käme im Gesetz nicht vor. Damit wäre die Annahme, der Standort würde automatisch „im Verfahren“ rausfallen, falsch. Rot/Grün in Niedersachsen und die Grünen im Bund setzen auf diese Taktik.
Die im Gesetzentwurf aufgelisteten Kriterien für die Auswahl eines Standortes seien stattdessen geradezu auf Gorleben zugeschnitten:
„Die Schwachpunkte von Gorleben, nämlich der direkte Kontakt des Salzstocks zum Grundwasser und größere Gasvorkommen unter dem Salzstock, sollen bei der Bewertung keine Rolle spielen“, so Stay.
Noch in der großen Salzstudie der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) aus dem Jahr 1995, die 41 Salzstöcke in Norddeutschland auf ihre Eignung für die Atommüll-Lagerung untersucht hat, wäre ein wasserundurchlässiges Deckgebirge ein entscheidendes Kriterium gewesen. Danach würde Gorleben ausscheiden.
„Dass genau dieses Kriterium im aktuellen Gesetzentwurf fehlt, zeigt überdeutlich, dass es sich um ein Gorleben-Durchsetzungsgesetz handelt“, meint Stay. „Wer also darauf hoffe, dass Gorleben aufgrund seiner eklatanten geologischen Mängel sowieso im Laufe des Verfahrens herausfällt und es deshalb kein Problem ist, den Standort zunächst nicht auszuklammern, der muss beim vorliegenden Gesetzentwurf erkennen, dass dies nicht funktionieren wird.“
Bliebe das Gesetz wie es ist, dann würde Gorleben nicht ausscheiden, sondern alles läuft auf Gorleben zu, analysiert der Sprecher der Anti-Atom-Organisation ausgestrahlt. Und das läge nicht nur an den fehlenden Kriterien. Es gäbe noch weitere Stellen im Gesetzestext, an denen die Weichen schon jetzt in Richtung Gorleben gestellt werden:
- Die Ergebnisse der in den letzten Monaten von Gorleben-Befürwortern wie dem ehemaligen Vattenfall-Manager Bruno Thomauske erstellte einseitige ‚Vorläufige Sicherheitsanalyse Gorleben‘ (VSG) soll Grundlage zur Bewertung des Standorts werden.
- Eine untertägige Erkundung weiterer Salzsstöcke ist im Gesetz nicht vorgeschrieben. Damit ist ein Vergleich nicht möglich.
- Bei der Standortauswahl soll nicht nur die Geologie eine Rolle spielen, sondern auch nicht näher definierte „öffentlichen und privaten Belange“. Das könnte dazu führen, dass die bereits in Gorleben oberirdisch lagernden 113 Castor-Behälter mit hochradioaktivem Atommüll in die Abwägung mit einfließen.
Die Grünen haben auf ihrem letzten Bundesparteitag beschlossen: „Wer erwägt, Gorleben im Verfahren zu lassen, muss zugleich jeden Zweifel an einem ergebnisoffenen Verfahren und wirklich belastbaren Sicherheitskriterien ausräumen.“
„Der jetzt vorliegende Gesetzentwurf nährt aber alle Zweifel und blendet Sicherheitskriterien aus, die für Gorleben relevant sind. Deshalb kann ich beim besten Willen nicht nachvollziehen, warum sich Jürgen Trittin öffentlich hinter diesen Entwurf stellt“, resümiert Stay. „Der zukünftigen niedersächsischen Landesregierung kann ich nur raten, an dieser Stelle genau hinzusehen. Stimmt sie diesem Gesetzentwurf zu, dann wird am Ende Gorleben rauskommen.“
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Quelle (Auszug): ausgestrahlt.de, 14.02.2013