Belgien nimmt rissige Reaktoren wieder in Betrieb

Die belgischen Atomreaktoren Doel 2 und Tihange 2 waren nach dem Fund von tausenden möglichen Rissen zwangsabgeschaltet worden. Eine Reparatur des betroffenen Reaktorbehälters ist wirtschaftlich unmöglich. Trotzdem dürfen beide Meiler wieder ans Netz.

AKW Doel / Belgien / Bild: google.de

AKW Doel / Belgien / Bild: google.de

Monatelang habe man Sicherheitsüberprüfungen durchgeführt, nun gab die Aufsichtsbehörde grünes Licht für die Wieder-Inbetriebnahme. Doel-2 war vor fast einem Jahr stillgelegt worden, nachdem Haarrisse im Reaktorbehälter entdeckt worden waren. Im August folgte dann der baugleiche Reaktorblock 2 des Kraftwerks in Tihange. Die Atomaufsichr bezweifelte damals, dass die Blöcke jemals wieder laufen werden. Frühestens im Juni sollen die beiden Reaktoren nun wieder ans Netz.

Atomkraftgegner hatten in der Vergangenheit merhfach die endgültige Stilllegung beider Meiler gefordert.

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    17. Februar 2013 – Die Problemreaktoren Tihange 2 und Doel 3 dürfen nicht mehr ans Netz gehen, sie sind nicht mehr sicher und durch zahlreiche Fehlstellen geschwächt. Diese Ansicht vertreten die Mitglieder des Aktionsbündnisses gegen Atomenergie Aachen – und rufen zu einer Demonstration auf.
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    11. Januar 2013 – Im August und September 2012 wurden Defekte in den Reaktoren Doel 3 und Tihange 2 in Belgien bekannt. Beide Reaktoren stehen deshalb zurzeit still. Die Empfehlung der belgischen Aufsichtsbehörden, ob die Reaktoren wieder angefahren werden können, wird in Kürze erwartet. Die Fraktion Grüne/EFA im Europaparlament hat deshalb die unabhängige Materialexpertin Dr. Ilse Tweer beauftragt die vorhandenen Informationen zu den Fällen zu sichten und zu bewerten. Diese Arbeit wurde heute im Europäischen Parlament vorgestellt.
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    6. Januar 2013 – Zwei Reaktoren in Belgien, in denen tausende Risse im Reaktorbehälter gefunden wurden, dürfen offenbar trotzdem wieder ans Netz gehen. Selbst die Atomaufsicht hatte eine Wiederinbetriebnahme angezweifelt. Atomkraftgegner fordern die sofortige Stilllegung.

Quelle (Auszug): dpa, 17.05.2013