Kein AKW gegen Flugzeugabstürze geschützt

Kein deutsches Atomkraftwerk ist umfassend gegen den Absturz eines mittelgroßen Flugzeuges ausgelegt. Bei der Errichtung der deutschen Atomkraftwerke hat man den Flugzeugabsturz nicht wie andere Auslegungsstörfälle – z.B. Bruch von Hauptkühlmittelleitungen, Erdbeben und Hochwasser – umfassend betrachtet, sondern man hat sich mit punktuellen Schutzmaßnahmen zufrieden gegeben. Dies ist das Ergebnis eines Gutachtens, das ausgestrahlt in Auftrag gegeben hatte.

Zivilflugzeuge mit ihrer sehr viel größeren Masse und Treibstoffmenge blieben unbeachtet. Das stellt Dipl.-Ing. Dieter Majer in einer gutachterlichen Stellungnahme fest. Der pensionierte Ministerialdirigent war der höchste technische Experte der Bundesatomaufsicht. Die Folgerung daraus kann nur sein, alle AKW abzuschalten.

„Was für Zwischenlager gilt, muss erst recht auch für die AKW selbst gelten: Ein Reaktor, der noch nicht einmal gegen den Absturz eines Passagierflugzeugs mittlerer Größe geschützt ist, darf nicht weiterlaufen. Die Regierung muss die Betreiber zwingen, ihre Meiler abzuschalten, solange diese nicht nachgewiesen haben, dass sie auch den Absturz eines großen Flugzeugs unbeschadet überstehen“, so Jochen Stay, Sprecher von ausgestrahlt.

  • 20.07.2013 – Brunsbüttel: Zwischenlager illegal – Entsorgungsnachweis futsch!
    Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Schleswig hat dem kraftwerksnahen Zwischenlager Brunsbüttel die Betriebserlaubnis entzogen. Begründet hat das Gericht den Beschluss damit, dass ein gezielter terroristischer Absturz eines Airbusses A 380 und panzerbrechende Waffen bei den Sicherheitsbetrachtungen keine Rolle gespielt haben. – mehr

Quelle (Auszug): ausgestrahlt.de, 11.06.2013