Genehmigung für das Zwischenlager Brunsbüttel rechtswidrig: Sensationellem Urteil folgt weit reichende Begründung

Am 19.6.13 hat das Oberverwaltungsgericht Schleswig entschieden: Die Genehmigung des Zwischenlagers Brunsbüttel wird aufgehoben. In der jetzt uns vorliegenden Begründung macht sich das Gericht unsere Sorgen zu Eigen, dass durch herbeigeführte Flugzeugabstürze mit heutigen Großmaschinen oder Terrorangriffe mit heutigen panzerbrechenden Waffen Fürchterliches passieren kann.

Standortzwischenlager Brunsbüttel

Bald mit Mauer: Standortzwischenlager Brunsbüttel

Das Zwischenlager-Lügengebäude der Umweltminister Trittin, Gabriel, Röttgen und Altmaier wurde vom OVG Schleswig zerstört. All diese Umweltminister meinten in den letzten 12 Jahren, die Beschwerden und Klagen der Anwohner der Atommüll-Lager mit dem Hinweis auf Geheimhaltungsregeln abwehren zu können. Das OVG Schleswig hat jetzt festgestellt, dass durch das Zwischenlager Brunsbüttel Anwohner so gefährdet werden, dass dies rechtswidrig ist. Dass nicht nachgewiesen ist, dass das Zwischenlager einem herbeigeführten Absturz z. B. eines Airbus A 380 standhält. Dass insbesondere der Nachweis fehlt, dass Angriffe mit heute Terroristen verfügbaren Waffen nicht zu einer katastrophalen Freisetzung von Radioaktivität führen.

Es gibt noch Richter

Das Urteil des OVG Schleswig wurde möglich, weil das Gericht eine Revision gegen seine ursprüngliche Klageabweisung zugelassen hatte und das Bundesverwaltungsgericht der Revision stattgegeben hat. Die Richter des Verwaltungsgerichtshofs München hingegen, einem Gericht, wo noch nie den Gesundheits- und Umweltschützern bei Klagen gegen die Atomgefahren Recht gegeben wurde, hatten die Klagen gegen die Genehmigung der Zwischenlager in Grafenrheinfeld, Gundremmingen und Ohu abgeschmettert und die Revision nicht zugelassen. Beschwerden hiergegen waren erfolglos.

  • Die Zwischenlagerhallen in Biblis, Phillipsburg, Gundremmingen, Ohu und Grafenrheinfeld sind sogar noch gefährlicher als die Halle in Brunsbüttel

In Brunsbüttel ist die Decke des Zwischenlagers 1,3 m und die Außenwände 1,2 m dick. Bei allen Zwischenlagerhallen südlich des Mains sind die Decken nur 0,55 m und die Außenwände 0,55 m dünn. In Neckarwestheim wird der Atommüll in Stollen, die in den Hang gebaut sind, aufbewahrt.

Herr Seehofer und Herr Altmaier, handeln Sie!

Sie sind dazu durch Ihren Amtseid verpflichtet. Die Atommüll-Lagerung ist in Deutschland lebens- und landesgefährlich. Und sie verletzt unsere Grundrechte! Sorgen Sie dafür, dass erstens eine wesentlich sicherere Dauerlagerung für die notwendige Zeit von 1 Million Jahre gefunden wird. Sorgen Sie zweitens dafür, dass die bestehenden gefährlichen Zwischenlager wesentlich besser gesichert werden. Und sorgen Sie drittens dafür, dass die Atommüll-Produktion so schnell wie möglich beendet wird und hören Sie auf, die Energiewende mit Solar- und Windausbau abzubremsen. Bedenken Sie auch, die laufenden Atomkraftwerke sind noch gefährlicher als die Zwischenlager.

  • Brunsbüttel: Zwischenlager illegal – Entsorgungsnachweis futsch!
    20. Juni 2013 – Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Schleswig hat dem kraftwerksnahen Zwischenlager Brunsbüttel die Betriebserlaubnis entzogen. Begründet hat das Gericht den Beschluss damit, dass ein gezielter terroristischer Absturz eines Airbusses A 380 und panzerbrechende Waffen bei den Sicherheitsbetrachtungen keine Rolle gespielt haben.

Quelle: FORUM / atommuell-lager.de; 29.08.2013