Karlsruhe: Versammlungsverbot bei Castortransport war rechtswidrig
Mit einer „Nachttanzblockade“ riefen AtomkraftgegnerInnen im Februar 2011 zu Protesten gegen einen Atommülltransport aus dem Forschungszentrum Karlsruhe in das Zwischenlager Nord bei Greifswald auf. Die Stadt Karlsruhe vermutete eine „hohe Gefahr für unfriedliche Versammlungen, insbesondere in Form von Sitzblockaden auf Eisenbahnschienen“ und erliess ein generelles Versammlungsverbot. Das war verfassungswidrig.
Aus dem ehemaligen Kernforschungszentrum Karlsruhe in Eggenstein-Leopoldshafen – Campus Nord des Karlsruher Instituts für Technologie (KIT) – startete in der Nacht vom 15. auf den 16.02.2011 ein Atommülltransport mit 56 Tonnen verglasten Abfall aus der stillgelegten Wiederaufarbeitungsanlage, der auf Straßenbahnschienen durch die Wohngebiete Leopoldshafen, Eggenstein, Neureut, weiter nach Knielingen und die Weststadt mit Ziel Greifswald-Lubmin fuhr. Rund 500 entschlossene Menschen verzögerten die Abfahrt trotz eines Großaufgebot der Polizei aus ganz Baden-Würtenberg und eines generellen Versammlungsverbots in der Stadt, das auch für friedliche Mahnwachen in einem Korridor von 50 Metern um die Schiene galt, um Stunden.
„Weder in der Bundesrepublik noch weltweit gibt es eine Lösung, was mit dem hochradioaktiven Atommüll geschehen soll“, forderten die Aktivisten. Eine Verschiebung des Mülls wäre keine Lösung des Problems.
Jetzt entschied der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg zugunsten der Klage eines Bürgers: dieses Demonstrationsverbot war rechtswidrig. Es hätte „nur bei einem polizeilichen Notstand“ erlassen werden dürfen, entscheid der VGH Anfang November (Az.: 1 S 1640/12). Ein solcher Notstand sei nicht feststellbar gewesen.
Ein weiterer Erfolg gegen staatliche Willkür, im Rahmen von Atomtransporten den Ausnahmezustand auszurufen und Grundrechte der Menschen drastisch zu beschneiden.
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Quelle: dpa, nachttanzblockade.de; 19.11.2013