DUH fordert Prüfung der Folgen eines Terrorangriffs mit Airbus A 380 auf noch betriebene Atomkraftwerke
„Die Sicherheit der Kernkraftwerke in Deutschland ist bis zum letzten Betriebstag zu gewährleisten.“ Diesen Satz formulierte die Koalitionsarbeitsgruppe Umwelt einvernehmlich in den jüngsten Entwurf des Koalitionsvertrags (Stand: 19.11.) und erhält dafür Applaus von der Deutschen Umwelthilfe e.V. (DUH). „Das ist eine erfreulich klare Ansage von Union und SPD, die hoffentlich die entscheidende Etappe der Koalitionsverhandlungen übersteht und dann auch praktische Konsequenzen für die Sicherheitsprüfung der in Deutschland noch betriebenen Atomkraftwerke nach sich zieht“, erklärt DUH- Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch.
Tatsächlich gebe es große Sorgen, dass die Betreiber von Atomkraftwerken zum Ende des Reaktorbetriebs nicht mehr mit letzter Konsequenz auf die Sicherheit ihrer Kraftwerke bestünden. Aktuelles Beispiel sei die Tatsache, dass bis heute weder von den Reaktorbetreibern noch von den Sicherheitsbehörden irgendwelche Konsequenzen aus dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Schleswig gezogen worden seien, mit dem die Richter am 19. Juni 2013 dem Castor-Zwischenlager Brunsbüttel die Betriebsgenehmigung entzogen hatten (Az. 4 KS 3/08).
Das OVG hatte mehrere „Ermittlungs- und Bewertungsdefizite“ bei der Genehmigung des Zwischenlagers festgestellt, weil die Frage, ob das Zwischenlager, in dem hoch radioaktive Brennelemente in Castor-Behältern gelagert werden, einem gezielten terroristischen Angriff mit einem Großraum-Passagierflugzeug vom Typ Airbus A 380 oder panzerbrechenden Waffen standhalten würde, erst nachträglich geprüft worden und das entsprechende Gutachten anschließend von der Bundesregierung als geheim eingestuft worden war. Die In-Dienststellung des Großraumflugzeugs sei zum Zeitpunkt der Genehmigung zwar noch nicht erfolgt, jedoch absehbar gewesen, hatte das OVG nach zwei ähnlich gelagerten Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts argumentiert. Außerdem müssten bei der Sicherheitsprüfung solche panzerbrechenden Waffen berücksichtigt werden, die heute auf dem (illegalen) Waffenmarkt verfügbar seien und die sich Terroristen im Prinzip beschaffen könnten.
Nach Überzeugung der DUH hat das Urteil nicht nur Konsequenzen für Standortzwischenlager an anderen Atomkraftwerken, sondern auch für die noch in Betrieb befindlichen Atomkraftwerke selbst.
„Es ist erstaunlich, dass diese Frage bislang nicht, jedenfalls nicht öffentlich, diskutiert wird. Die Erwägungen, die das Bundesverwaltungsgericht und das OVG Schleswig zu ihren Entscheidungen für Castor-Zwischenlager veranlasst haben, gelten entsprechend, wenn nicht noch mehr für in die Jahre gekommene Atomkraftwerke. Bei ihnen wurde unseres Wissens nicht einmal nachträglich geprüft, was passiert wenn ein terroristischer Angriff mit einer voll getankten A 380 oder mit einer panzerbrechenden Waffe erfolgt“, sagt die Leiterin Energie und Klimaschutz der DUH, Rechtsanwältin Cornelia Ziehm.
Es gebe jedenfalls keine Hinweise darauf, dass entsprechende Sicherheitsüberprüfungen von Atomkraftwerken stattgefunden hätten. Deshalb müssten die Reaktorsicherheitsbehörden in den Ländern die Verantwortung der Atomkraftwerksbetreiber zur Sicherung der Atomkraftwerke vor Terrorangriffen durchsetzen. Konkret müssten die Konsequenzen eines gezielt herbeigeführten Absturzes eines A 380 Passagierflugzeuges auf ein Atomkraftwerk geprüft werden. Sollte die Anlage einem entsprechenden Angriff nicht standhalten, müssten sie entsprechend nachgerüstet oder abgeschaltet werden. Sollten die Länderbehörden die Überprüfung nicht von sich aus anordnen, sei der Bund gehalten, sie entsprechend anzuweisen, so Ziehm.
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Quelle: duh.de, 22.11.2013