Umweltverbände nicht in Kommission Endlager
Der Deutsche Naturschutzring (DNR) hat heute nach Abstimmung mit Vertretern von Umweltverbänden und Bürgerinitiativen den zuständigen BerichterstatterInnen im Deutschen Bundestag mitgeteilt, dass er derzeit keine Vertreter der Umweltverbände für die Kommission Lagerung hochradioaktive Abfallstoffe vorschlagen wird.
Der Wortlaut des Briefes lautet wie folgt:
Frau Dr. Maria Flachsbarth, MdB
Berichterstatterinnen der Bundestagsfraktionen
Besetzung Kommission Lagerung hochradioaktiver Abfallstoffe
Sehr geehrte Frau Abgeordnete,
mit Schreiben vom 25. Juli 2013 baten Sie uns um Vorschläge für die ursprünglich am 2./3. September 2013 im Rahmen einer Sondersitzung des Deutschen Bundestages vorgesehene endgültige Besetzung der oben genannten Kommission. Ich hatte Ihnen daraufhin am 16. August 2013 mitgeteilt, dass wir hierüber mit den zuständigen Vertretern der Umweltverbände und Bürgerinitiativen intensiv beraten und dieser Prozess eine gewisse Zeit in Anspruch nehmen wird.
Beim letzten Treffen der Umweltverbände und Bürgerinitiativen am 11. Dezember 2013 haben wir uns mit großer Mehrheit darauf verständigt, dass wir Ihnen zunächst nochmals zentrale Kritikpunkte am Standortauswahlgesetz als gesetzlicher Grundlage für die Einrichtung der Kommission mitteilen:
- für die Jahrtausendaufgabe der Atommülllagerung, die noch Generationen beschäftigen wird, gab es vor der Verabschiedung des Gesetzes keine dringend notwendige breite gesellschaftliche Debatte über die Vorgehensweise und die Kriterien,
- die erforderliche breite gesellschaftliche Diskussion wurde in eine Kommission verlagert, in der die Bevölkerung nicht beteiligt ist,
- Die Konzentration auf „hochradioaktive Abfallstoffe“ beschränkt den Blick auf lediglich rund 5 % des durch die Atomkraftwerke verursachten radioaktiven Mülls,
- der politisch nicht akzeptierte und wissenschaftlich als ungeeignet nachgewiesene Standort Gorleben, bleibt bei der Endlagersuche weiter einbezogen,
- die Finanzierung des Verfahrens durch einen öffentlichen Fonds, gespeist von den Betreibern der AKW, ist nicht sichergestellt,
- das vorliegende Gesetz ermöglicht Enteignungen und minimiert derzeit noch bestehende juristische Überprüfungsmöglichkeiten,
- die Bundesländer werden entmachtet und es entsteht eine neue „Superbehörde“ mit weit reichenden Kompetenzen auch in Fragen des Gewässerschutzes oder des Bergrechtes
um nur einige zu nennen.
Als Folge dieser grundlegenden Kritik werden wir derzeit keine Vertreter der Umweltverbände für die Kommission vorschlagen.
Falls Sie uns und weitere Repräsentanten der Umweltverbände und Bürgerinitiativen zu einem Gespräch dazu einladen wollen, was uns von der Beteiligung in der Kommission abhält und ob die Hinderungsgründe überwindbar sind, würden wir an einem solchen Treffen teilnehmen.
Um zu einem gemeinsamen Verständnis zu gelangen, wie ein geeignetes Verfahren zur Standortsuche für ein Atommülllager aussehen kann, wollen Umweltverbände und Bürgerinitiativen gemeinsam voraussichtlich im März nächsten Jahres bei einer Veranstaltung Bedingungen für eine breite Beteiligung der Bevölkerung und ein entsprechendes Verfahren als Grundlage für einen gesellschaftlichen Konsens bei der Atommülllagerung in Deutschland diskutieren.
Wir halten es für notwendig, Aktivitäten zur Bildung des vorgesehenen Bundesamtes für kerntechnische Entsorgung sowie der Kommission Lagerung hochradioaktiver Abfallstoffe bis zu diesem Zeitpunkt zurückzustellen.
Mit freundlichen Grüßen,
Dr. Helmut Röscheisen
DNR-Generalsekretär
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