Razzia in der Slowakei: Gefälschte Geschäftsbücher bei AKW-Betreiber
Slovenske elektrarne (SE) betreibt die beiden Atomkraftwerke Mochovce und Bohunice in der Slowakei. Nun steht das Unternehmen im Fokus von Ermittlungsarbeiten: Geschäftsbücher sollen gefälscht worden sein. Auch ein AKW wurde durchsucht.
SE ist der größte Stromproduzent der Slowakei und gehört zu 66 Prozent dem italienischen Stromkonzern Enel, 34 Prozent hält der slowakische Staat. Gestern hatte es laut des österreichischen „Wirtschaftsblatt“ eine umfangreiche Polizeirazzia gegeben. Diese stünde im Zusammenhang mit seit Ende Juni laufenden Ermittlungen wegen des Verdachts auf Fälschung von Geschäftsbüchern und „Pflichtverletzungen bei der Verwaltung fremden Eigentums“.
Neben Büros und andere Räumlichkeiten des Stromkonzerns sei auch das Atomkraftwerk Mochovce durchsucht worden und Dokumente sowie Computerdateien beschlagnahmt worden. Es gehe grundsätzlich wohl um den Verkauf des Unternehmens an Enel im Jahr 2006 oder um den vor kurzem von den Italienern angekündigten Verkauf ihres Mehrheitsanteils, so ein Experte. Die russische Rosatom und der tschechische Energiekonzern CEZ haben Interesse an einer Übernahme signalisiert.
Die Slowakei betreibt an zwei Standorten insgesamt vier Reaktorblöcke, in Bohunice sind bereits drei Blöcke stillgelegt. Der Bau von zwei Reaktoren vom russischen Typ WWER-440/213 in Mochovce war 1981 begonnen, wegen Geldmangels in den 90er Jahren aber abgebrochen worden. 2009 reaktivierte das Land die Baustellen, im August 2013 annulierte der Oberste Gerichtshof die Genehmigung, eine Umweltverträglichkeitsprüfung müsse nun nachgeholt werden. Mochovce wurde in einem potentiellen Erdbebengebiet errichtet.
- Slowakei: Baustopp für Mochovce – Oberster Gerichtshof annulliert Genehmigung für AKW-Ausbau
21. August 2013 – Grandioser Erfolg für Greenpeace in der Slowakei: Der Oberste Gerichtshof hat beim Ausbau des AKW Mochovce einen Baustopp verhängt und damit die Position von Greenpeace bestätigt. Die Atomaufsichtsbehörde hat beim Zulassungsprozess gegen geltendes Recht verstoßen. Daher müssen der Prozess und auch die Umweltverträglichkeitsprüfung erneut durchlaufen werden.
Quelle (Auszug): wirtschaftsblatt.at, 24.7.2014