Atomtransporte über Bremen bleiben weiter verboten
Die CDU ist mit ihrem Antrag gegen das Verbot von Atomtransporten in Bremen kläglich gescheitert. Der Staatsgerichtshof Bremen hat den CDU-Vorstoß für unzulässig erklärt: Die Länder könnten selbst entscheiden, was in den Häfen umgeschlagen wird. Das garantiere die Verfassungsautonomie der zuständigen Länderregierungen und nicht die Wünsche der Konzerne.
Mit einer Presseerklärung nimmt das Anti Atom Plenum Bremen zu der Entscheidung Stellung:
Die Bremer CDU-Fraktion hatte vor dem Staatsgerichtshof des Landes Klage gegen die Änderung des Hafenbetriebsgesetzes durch den bremischen Senat vom 25. Januar 2012 eingereicht. Durch diese Änderung wurden Transporte von als “Kernbrennstoff” klassifizierte Stoffe über die bremischen Häfen verboten. Ziel dieser Klage war, die Sperrung der Häfen gegen wenige atomare Stoffe zu Fall zu bringen: die CDU ist der Ansicht, die Gesetzesänderung sei verfassungswidrig und kollidiere mit Europarecht.
Das Antiatomplenum Bremen nimmt die Entscheidung des bremischen Staatsgerichtshof sich für nicht zuständig zu erklären zur Kenntnis, das Gesetz bleibt erst einmal bestehen. So richtig freuen können wir uns darüber jedoch nicht. Der Bremerhavener Hafen ist auch trotz eines Umschlagverbots von Kernbrennstoffen ein wichtiger logistischer Knotenpunkt der internationalen Atomindustrie. Außerdem besteht weiterhin die Möglichkeit heimlich Ausnahmen für diese Stoffklasse zu genehmigen.
- Die Entscheidung des Staatsgerichtshofs war knapp, drei der sieben Richter hielten den Staatsgerichtshof für zuständig und hätten die Gesetzesänderung gerne für unwirksam erklärt und machten dies in einem Minderheitenvotum deutlich.
Darin wurde klar, dass das Fortbestehen des deutschen Atomprogramms, allen Ausstiegsmärchen zum Trotz, nicht durch landesrechtliche Regelungen in beeinträchtigt werden kann. Die Befürchtung der Richter war, dass andere Hafenstädte folgen und die Atomindustrie so vor erhebliche Transportprobleme stellen und damit einen tatsächlichen Atomausstieg etwas mehr durchsetzen könnten.
Doch auch die Hafenteilentwidmung war und ist von wirtschaftlichen Interesse geprägt. Die vom Umschlag ausgeschlossenen sogenannten Kernbrennstoffe machten lediglich 20% der über Bremerhaven abgewickelten Atomtransporte aus; bei den verbleibenden 80% handelt es sich um den Transport anderer atomarer Stoffe. Der Großteil der zum Erhalt des deutschen Atomprogramms, auch der machtpolitisch wertvollen Urananreicherung notwendigen Atomtransporte können uneingeschränkt über bremische Häfen durchgeführt werden.
- Damit unterstützt Bremen aktiv den Weiterbetrieb von Atomanlagen und die Sicherung der Profite der Atomindustrie; das Wohlergehen von Menschen dieser und kommender Generationen spielt keine Rolle.
Die sofortige Abschaltung aller Atomanlagen durch die Unterbindung der Transporte ist nur durch ein gesellschaftliches Klima zu erreichen in dem kein atomarer Stoff mehr transportiert werden kann. Bis dahin wird die in Deutschland ansässige Atomindustrie das Risiko einer atomaren Katastrophe in die ganze Welt exportieren, unterstützt durch deutsche Gesetze, die dies schützen und ermöglichen.
- weitere Infos: http://antiatombremen.blogsport.de
- Hafen gesperrt: Bremer Verbot von Atomtransporten rechtmäßig
10. September 2012 – Der Bremer Senat hat ein neues Gutachten vorgelegt, nachdem das erlassene gesetzliche Verbot für den Umschlag von Atomtransporte mit Kernbrennstoffen über bremische Häfen rechtsmäßig ist. Das berichtet Radio Bremen. Weil die Bremer Häfen nicht mehr für den Umschlag in Frage kommen und auch Cuxhaven und Wilhelmshaven sich weigern, radioaktive Stoffe über ihre Häfen transportieren zu lassen, muss E.on für den bevorstehenden Transport von plutoniumhaltiven MOX-Brennelementen aus Sellafield auf den Hafen Nordenham ausweichen.
- Gutachten: Bremen darf Häfen für Atomtransporte sperren
10. März 2011 – Das Land Bremen kann Atomtransporte nicht verhindern, aber stoppen. Möglich ist das durch eine Teilentwidmung der Bremischen Häfen. Das jedenfalls geht aus einem Gutachten hervor, das die Rechtsanwälte Rainer Kulenkampff und Stefan Ripke im Auftrag der Bürgerschaftsfraktion der Linken erstellten.
Quelle: Antiatomplenum Bremen, 17.06.2013