Biblis-Stilllegung: Kein Schadenersatz für RWE!
Der Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU) ist der Auffassung, dass dem RWE-Konzern kein Schadenersatz für die Stilllegung der Atomkraftwerke Biblis A und B zusteht. Die hessische Landesregierung hatte 2011 nach Beginn der Atomkatastrophe in Fukushima die Stilllegung der RWE-Atomkraftwerke Biblis A und B veranlasst.
Die Blöcke A und B des AKW Biblis waren 2011 zunächst für drei Monate stillgelegt worden. Anschließend wurden sie dauerhaft vom Netz genommen. Nach Auffassung des Bundesverwaltungsgerichtes war die befristete Stilllegung durch das Land Hessen nicht rechtmäßig. Jetzt droht der RWE-Konzern mit Schadenersatzforderungen, die zivilrechtlich geltend gemacht werden sollen. Dabei kann es sich um einen Betrag in dreistelliger Millionenhöhe handeln.
Der BBU hält die Forderung nicht für gerechtfertigt. Der Verband ist der Auffassung, dass das Land Hessen 2011 zum Schutz der Bevölkerung gehandelt hat, nachdem Fukushima erneut gezeigt hatte, dass auch in westlichen Reaktoren Katastrophensituationen eintreten können.
„Durch die Stilllegung von Biblis A und B wurde die Produktion weiteren Atommülls verhindert. Es wäre absurd, wenn das Land Hessen jetzt einen Millionenbetrag an RWE zahlen sollte, weil das Land im Sinne der Bevölkerung und der Umwelt gehandelt hat“, kritisiert BBU-Vorstandsmitglied Udo Buchholz.
Der BBU ruft die weiteren Landesregierungen und auch die Bundesregierung auf, auch den noch verbliebenen Atomkraftwerken und sonstigen Atomanlagen die Genehmigungen zu entziehen.
„Es darf kein weiterer Atommüll produziert werden“, so Buchholz.
Die Bevölkerung ruft der BBU dazu auf, weiterhin gegen Atomkraftwerke, Atomanlagen und Atomtransporte zu protestieren. Bereits jetzt werden in mehreren Orten Anti-Atomkraft-Demonstrationen anlässlich des dritten Jahrestages des Beginns der Fukushimakatastrophe vorbereitet. Beispielsweise wird in Jülich am 8.3. eine Demonstration stattfinden.
- Nach Biblis-Urteil: AKW-Betreibern die Sektlaune verderben
16. Januar 2014 – Aktionsbündnis „Atomausstieg-selber-machen“ fordert als Reaktion auf das heute bekanntgewordene Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zum Atomkraftwerk Biblis private Stromverbraucher und Gewerbe auf, zu Ökostromunternehmen zu wechseln.
Quelle: BBU, 15.01.2014