Greenpeace reicht Klage gegen Rahmenbetriebsplan für Gorleben ein
Ein sogenannter Rahmenbetriebsplan erlaubt seit dem Jahr 1983 die Erkundung des Salzstocks Gorleben als Endlager für hochradioaktiven Atommüll. Die Erkundung wurde eingestellt, als der Bundestag einen Neustart in der Endlagersuche beschloss. Dass der alte Rahmenbetriebsplan damit ungültig wurde, wollen Greenpeace und die Familie des größten niedersächsischen Waldbesitzers Fried Graf von Bernstorff nun endgültig vor Gericht feststellen lassen. Sie reichen heute Klage beim Verwaltungsgericht Lüneburg ein.
Als am 27. Juli 2013 das Standortauswahlgesetz (StandAG) in Kraft trat und damit eine neue Endlagersuche offiziell begann, wurde die weitere Erkundung des Salzstocks Gorleben beendet und lediglich ein sogenannter Offenhaltungsbetrieb vereinbart. Für diesen reichen einfache Hauptbetriebspläne aus. Niedersachsens Umweltminister Stefan Wenzel (Grüne) hatte daraufhin veranlasst, dass das Landesamt für Bergbau und Energie (LBEG) den veralteten Rahmenbetriebsplan Ende September 2013 folgerichtig aufhebt. Dagegen hat jedoch das Bundesamt für Strahlenschutz im Auftrag des Bundesumweltministeriums am 21.10.2013 Klage erhoben und die Aufhebung angefochten.
Greenpeace und Bernstorff fordern das Gericht auf, festzustellen dass der aus dem Jahr 1983 stammende Rahmenbetriebsplan heute und in Zukunft nicht mehr als Rechtsgrundlage für eine weitere Erkundung in Gorleben dienen kann. Der 30 Jahre alte Rahmenbetriebsplan ermöglichte bisher den Ausbau des Salzstocks Gorleben ohne Öffentlichkeitsbeteiligung und Umweltverträglichkeitsprüfung und war aufgrund dessen seit Jahrzehnten umstritten.
„Jetzt zeigt sich, ob es die Bundesregierung mit einer ergebnisoffenen Endlagersuche ernst meint oder sich Gorleben als letzte Hintertür offen hält“, sagt Greenpeace-Atomexperte Mathias Edler.
Bundesumweltministerin Barbara Hendricks (SPD) hatte vergangene Woche Gespräche mit dem niedersächsischen Umweltminister zum Rahmenbetriebsplan angekündigt.
Edler: „Wir befürchten, dass die juristische Entscheidung in dem Verfahren zwischen Land und Bund zugunsten eines politischen Deals in die Länge gezogen wird. Deshalb haben wir jetzt selbst Klage eingereicht.“
Greenpeace und Bernstorff sind bei der parallel laufenden Klage gegen das LBEG nicht einmal als Beigeladene beteiligt und können dort ihre Interessen nicht vertreten.
Der umstrittene Rahmenbetriebsplan bildete bisher die juristische Grundlage für die Erkundung des Salzstocks Gorleben. Das Standortauswahlgesetz regelt in § 29, dass die Erkundung mit Inkrafttreten des Gesetzes endet. Folgerichtig müsste auch die juristische Grundlage dafür ihre rechtliche Wirksamkeit endgültig verloren haben. Gleichzeitig soll Gorleben aber unter „Wahrung aller rechtlichen Erfordernisse“ in das neue Suchverfahren mit einbezogen werden. Bisher zählt das BMU den alten Rahmenbetriebsplan offenbar zu den „rechtlichen Erfordernissen“, auf die man in Gorleben nicht verzichten könne, während noch nicht einmal andere Standorte benannt sind oder gar Betriebspläne an anderen Standorten vorliegen.
Edler: „Wenn die Politik behauptet, Gorleben würde in Zukunft wie jeder andere Standort behandelt, gleichzeitig aber nicht einmal den Erkundungsfreibrief von 1983 aufgeben will, hört sich das schon wieder nach Trickserei und nicht nach einem ehrlichen Neustart bei der Endlagersuche an.“
Die Kläger befürchten zudem, dass nach einem politischen Scheitern des bis 2034 angelegten Endlagersuchprozesses der alte Rahmenbetriebsplan eine nahtlose Fortsetzung des Endlagerbaus im ungeeigneten Salzstock Gorleben doch noch ermöglichen könnte.
- Die DBE hat alles klar: Gorleben für alle Abfallarten geplant
15. Januar 2014 – Mit der angeblich neuen Endlagersuche befasst sich eine Veranstaltung am Donnerstag – 16. Januar – in der Niedersächsischen Landesvertretung in Berlin. Die Umweltverbände ihrerseits planen eine Veranstaltung Ende März, auf der die Gründe fundiert dargelegt werden, warum sie bisher die zwei Sitze in der Endlagerkommission, die ihnen zugedacht sind, nicht einnehmen wollen.
- Große Koalition hält an Plan B für Gorleben fest
27. November 2013 – Die SPD rudert bei den Koalitionsabsprachen zurück. In Sachen Gorleben hat sich die SPD sogar über den Tisch ziehen lassen, beklagt die Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg (BI). So bleibt es dabei, dass das Bundesumweltministerium weiter gegen das Land Niedersachsen klagen wird, um den Rahmenbetriebsplan aus dem Jahr 1983 für das Endlagerbergwerk rechtlich zu sichern.
- Endlagersuche: Plan B für Gorleben
24. Oktober 2013 – Offenbar will Umweltminister Peter Altmaier den Salzstock Gorleben als mögliches Endlager im Auge behalten. Nur so ist die Klage gegen die Aufhebung des Rahmenbetriebsplans zu erklären. Damit ist der letzte Funken Glaubwürdigkeit in einen unvoreingenommenen “Neustart” der Endlagersuche dahin. Atomkraftgegner im Wendland bleiben aber gelassen, denn die Altmaier komme mit seiner Klage nicht durch.
- Glaubwürdigkeit endgültig verspielt: Altmaier setzt weiter auf Gorleben
21. Oktober 2013 – Die Gorleben-Gegner_innen sind entsetzt: Medienberichten zur Folge hat Bundesumweltminister Peter Altmaier (CDU) das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) angewiesen, Rechtsmittel gegen die Aufhebung des Rahmenbetriebsplans in Gorleben einzulegen. Niedersachsen hatte den umstrittenen Rahmenbetriebsplan aus dem Jahr 1983 unter Verweis auf das neue Endlagersuchgesetz für erledigt erklärt.
- Rahmenbetriebsplan Gorleben wird aufgehoben – BI fordert weitere Schritte ein
14. September 2013 – Der niedersächsische Umweltminister Stefan Wenzel (Grüne) will den Rahmenbetriebsplan für die Erkundung des Salzstocks in Gorleben aufheben. “Das ist nur folgerichtig”, urteilt die Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg (BI). Das ergebe sich aus dem Standortauswahlgesetz (StandAG), das am 27.Juli 2013 in Kraft getreten ist und in dem es heißt, die Erkundung in Gorleben sei beendet.
Quelle: greenpeace.de, 23.01.2014