Atommüllexport aus Jülich ist illegal!

152 Castoren mit hochradioaktivem Atommüll sollen das Zwischenlager im Forschungszentrum Jülich verlassen. Favorisiert wird ein Transport in die USA. Dieser wäre rechtswidrig, meint Atomexperte Heinz Smital von Greenpeace. Am Standort müsse ein neues Zwischenlager gebaut werden.

Seit der Stilllegung des Reaktors „AVR“ im Jahr 1988 hangelt sich das Forschungszentrum für die Lagerung der Brennelemente von einer vorläufigen Übergangsregelung zur nächsten. Der Zustand der Lagerhalle, in dem die Behälter stehen, ist nicht mehr genehmigungsfähig. Am 31. Juli läuft die Frist erneut aus. Nun will die Atomaufsicht in NRW keine weitere Verlängerung zulassen. Bis Ende September soll das Forschungszentrum ein detailliertes Entsorgungskonzept und die dafür erforderlichen Genehmigungen vorlegen. Eine bislang favorisierte Lösung dieser Misere ist der Export des Atommülls in eine Anlage in den USA. Doch dieser wäre rechtswidrig:

„Ein Export in die USA wäre ein unzulässiger und rechtswidriger Versuch, sich der Verantwortung für in Deutschland erzeugten Atommüll zu entledigen“, sagt Heinz Smital, Atomexperte von Greenpeace. „Außerdem würde auch auf gefährliche Weise der Endlagersuchprozess unterlaufen.“

Das Atomgesetz (§9a) verbietet laut Greenpeace seit dem 1.7.2005 die Abgabe von Atommüll aus kommerziellen Leistungsreaktoren in die Wiederaufarbeitung. Dies betrifft auch die Brennelemente in Jülich. Denn die dortigen Reaktoren AVR und THTR sind keine Forschungsreaktoren sondern Atomkraftwerke mit kommerzieller Stromerzeugung. Die Internationale Atomenergieorganisation (IAEA) führt die Reaktoren in PRIS (Power Reactor Information System) eindeutig als Leistungsreaktoren und nicht als Forschungsreaktoren. Auch der Beginn des kommerziellen Betriebs wird von der IAEA genannt.

Der Export in die USA ist seit dem 1.1.2014 auch nach dem Standortauswahlgesetz rechtswidrig, denn nach (§ 1) muss in Deutschland erzeugter Atommüll auch national entsorgt werden. Ganz klar werden dort Abkommen der Bundesregierung ausgeschlossen, die dem Export von Atommüll dienen.

Atomkraftgegner in Deutschland und den USA kündigen Proteste an, sollte der Exportplan in die Praxis umgesetzt werden.

  • Jülich: Kein Atommüll-Export in die USA!
    12. Juni 2014 – Im Zwischenlager im Forschungszentrum Jülich lagern 152 Castor-Behälter mit 288.161 Graphitkugeln aus dem Betrieb des AVR-Forschungsreaktors. Mithilfe einer “Notverordnung” dürfen die Behälter in dem nicht mehr genehmigten Lager bleiben, ein Transport in das Zwischenlager Ahaus ist gescheitert. Nun planen die Betreiber den Export in die USA.

Quelle (Auszug): greenpeace.de, 5.7.2014