Atomausstieg ins Grundgesetz!
Atomausstiegs-Gesetze können nach einem Regierungswechsel umgehend rückgängig gemacht werden, das hat schwarz/gelb bewiesen. Im September wurden beschlossen, dass die deutschen Atomkraftwerke pauschal eine Laufzeitverlängerung erhalten. Mit der Katastrophe von Fukushima wurde diese teilweise wieder zurückgenommen und alte AKW sollen abgeschaltet bleiben, die neueren Anlagen bleiben aber noch teilweise Jahrzehnte am Netz. Damit es für immer beim Atomausstieg bleibt, muss dieser im Grundgesetz verankert werden!
Die LINKEN waren vor Wochen die ersten, die nach der Kehrtwende von schwarz/gelb diese Otion forderten. Nun zieht auch die SPD nach:
„Wenn wir im Grundgesetz festlegen, dass nach 2021/22 der Betrieb von Atomkraftwerken in Deutschland nicht mehr zulässig ist, dann würde der Energiekonsens zu einem echten Gesellschaftsvertrag, der nicht mehr einseitig gekündigt werden könnte“, sagte der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Bundestagsfraktion, Thomas Oppermann, der „Berliner Zeitung“.
Atomkraftgegner haben eine Petition entworfen, die eine identische Forderung enthält. Es geht dabei aber gar nicht die Nutzung von parlamentarischen Funktionen, sondern um öffentlichen Druck:
- Petition mitzeichnen: www.atomausstieg-ins-grundgesetz.de
„Wir wollen mit den Unterschriften von zehntausenden Menschen erreichen, dass der Ausstieg aus der Atomenergie im deutschen Grundgestz verankert wird“, erklärt Jan Becker von contrAtom die Initiative zum Appell. „Mit dem Wechsel von Regierungsmehrheiten werden Atomausstiegsgesetze einfach rückgängig gemacht. Damit muss jetzt Schluss sein! Es darf kein “zurück zur Atomkraft” mehr geben!“
Mehr als 60 Prozent der Menschen in Deutschland möchten die Atommeiler sofort abschalten. Mit der Mobilisierung dieser Mehrheit setzen wir auf den Druck aus der Bevölkerung. Wir fordern die Bundesregierung und die Abgeordneten des Bundestages auf, den endgültigen Atomausstieg im Grundgesetz zu verankern.