Hessischer Staatsschutz ermittelt gegen Atomkraftgegner
Behörden und Medien versuchen in Kassel, ein Castor-Blockade-Training zu verhindern. Die örtliche Initiative „Anti-Atom-Spaziergang Kassel“ und die bundesweite Anti-Atom-Initiative X-tausendmal quer hatten das Training, bei dem es vor allem darum geht, auch in Stresssituationen gewaltfrei zu handeln, für den 13. November in der Kasseler Jean-Paul-Schule angekündigt.
Daraufhin wurden die Initiatoren und die waldorfpädagogisch ausgerichtete Schule massiv unter Druck gesetzt, das Blockade-Training abzusagen. Der hessische Staatsschutz wandte sich per E-Mail an die Organisatorin Ulrike Niklaus und drohte mit strafrechtlichen Konsequenzen, sollte die Initiative weiter an dem Aktionstraining festhalten. Mehrere öffentliche Behörden, darunter das Hessische Kultusministerium, sowie die Regionalzeitung HNA übten politischen Druck auf die Jean-Paul-Schule aus. Um die Schule zu schützen, hat die Anti-Atom-Initiative in Kassel inzwischen die Anmietung der Räumlichkeiten zurückgezogen.
Dazu erklärt die Initiatorin des Aktionstrainings, Ulrike Niklaus:
„Wir werden uns nicht einschüchtern lassen. Der Widerstand gegen den Betrieb von Atomkraftwerken ist nach wie vor absolut legitim und notwendig. Wir werden uns dem Castor-Transport gewaltfrei in den Weg setzen, das gebietet uns unsere Verantwortung kommenden Generationen gegenüber. Denn dass diese weiterhin mit jahrtausendelang strahlendem Müll belastet werden, können wir nicht zulassen. Wir werden nun für unser gewaltfreies Training alternative Räume organisieren, in denen die Blockade-Übung stattfinden kann.“
Luise Neumann-Cosel, Pressesprecherin von X-tausendmal quer, dazu:
„Die hessischen Behörden kriminalisieren engagierte Bürgerinnen und Bürger, die Zivilcourage zeigen und Verantwortung beweisen. Mit massiven Drohgebärden sollen hier Trainings in gewaltfreier Aktion und deeskalierendem Verhalten verhindert und die Initiatoren eingeschüchtert werden. Dabei ist der Staatsschutz Hessen klar im Unrecht: Eine gewaltfreie Sitzblockade auf Transportstraßen oder -schienen des Castor-Transports ist mitnichten eine Straftat, sondern gilt juristisch maximal als Ordnungswidrigkeit, ähnlich dem Falschparken mit dem Auto. Entsprechend wird auch kein Richter ein dafür durchgeführtes Training als Aufruf zu Straftaten werten. Dies weiß auch der hessische Staatsschutz. Dass er trotzdem zu derart massiven Einschüchterungs-Methoden greift, zeigt:
Hier geht es ausschließlich um politische Einflussnahme. Bürgerinnen und Bürger, die Zivilcourage einüben wollen, um ihre Rechte in einer Demokratie wahrzunehmen, werden daran gehindert, notfalls auch mit Drohungen und unlauteren Mitteln.“
Quelle: x-tausendmalquer.de; 04.11.2011