Atomkraft ist verfassungswidrig

Zu der aktuellen Debatte um das deutsche Atom-Moratorium und die künftige Energiepolitik erklärt Netzwerkmitglied Felix Ekardt, Professor für Umweltrecht an der Uni Rostock und Leiter der Forschungsgruppe Nachhaltigkeit und Klimapolitik: Atomkraft ist verfassungswidrig!

(1) Ein deutsches „Moratorium für die Laufzeitverlängerung von Atomkraftwerken“ ist ohne eine Gesetzesänderung nicht möglich. Sehr wohl ohne Gesetzesänderung möglich ist entgegen vieler Stimmen allerdings ein dreimonatiges Abschalten einiger Atomkraftwerke. § 17 und § 19 Abs. 3 Nr. 3 Atomgesetz erlauben genau dies: Denn die Normen sind darauf ausgelegt, einen erweiterten Kenntnisstand zu möglichen Gefahren zu berücksichtigen. Die Möglichkeit einer solchen Berücksichtigung hat auch das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) seit dem Kalkar-Urteil stets verlangt. Das Atomgesetz ist im Lichte dieser Rechtsprechung verfassungskonform auszulegen.

(2) Die aktuelle Debatte lenkt jedoch vom eigentlichen Verfassungsproblem ab. Selbst wenn man die relativ atomfreundliche Verfassungsinterpretation des BVerfG zugrunde legt, ist die Atomkraft spätestens seit den Erkenntnissen aus Japan verfassungswidrig. Das BVerfG hat seit dem Kalkar-Urteil 1978 stets betont, dass die Atomenergie nur „derzeit“ noch verfassungskonform sei, da ihr Gefährdungspotenzial bisher nur theoretische Vorstellung sei. Dies hat sich jetzt ersichtlich geändert, da man bei den japanischen Erfahrungen mit den Folgen stromausfallbedingt ausfallender Kühlsysteme nicht (wie bei Tschernobyl) sagen kann, derartiges könne in Deutschland nicht vorkommen. Vor diesem Hintergrund ist auch ein endgültiger Widerruf der Kraftwerksgenehmigungen nach § 17 Atomgesetz möglich. Ferner muss der Gesetzgeber einen zügigen Atomausstieg beschließen.

(3) Die Debatte um die künftige Energiepolitik ohne Atomenergie braucht keinen Aktionismus, sondern eine konsequente Umsetzung bisheriger Erkenntnisse. Mehr erneuerbare Energien und mehr Energieeffizienz allein genügen voraussichtlich nicht; es muss auch die absolute Energieverbrauchsmenge reduziert werden(Suffizienz), erst recht aus klimapolitischen Gründen. Die wirksamsten Instrumente dafür sind die Streichung schädlicher Subventionen und die Anhebung der Energiepreise über eine einschneidende Reform von Energieabgaben und EU-Emissionshandel, ergänzt durch eine reformierte Erneuerbare-Energien-Einspeisevergütungen. Auf Dauer ist dies bei weitem billiger und risikoärmer als der bisherige energiepolitische Weg. Dagegen ist die in der EU und Deutschland bisher praktizierte Konzentration auf eine Vielzahl kleiner energiepolitischer Maßnahmen oft wirkungslos, wenn nicht sogar kontraproduktiv.

Die Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg (BI) warnt davor, bei einem sogenannten “Sicherheitscheck” vor den Konzerninteressen einzuknicken: “Der Betrieb von Atomkraftwerken ist grundrechtswidrig, es ist rechtlich kein Problem die Anlagen abzuschalten.” Die Gorleben-Gegner sehen sich durch den Rostocker Rechtswissenschaftler bestätigt, aber warnen davor, den Juristen die Klärung zu überlassen.

“Jeder weiß, gerade erst hat die schwarz-gelbe Bundesregierung die Profitinteressen der vier Atomstromproduzenten mit der Verlängerung der Laufzeiten bedient, es wird also entscheidend vom Druck der Straße und von Wahlergebnissen abhängen, ob Sicherheit wirklich vor Profit geht”, sagte BI Sprecher Wolfgang Ehmke.

Quelle: bi-luechow-dannenberg.de, www.nachhaltige-oekonomie.de, 23.03.2011